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   AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 44/12   

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https://dejure.org/2013,12891
AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 44/12 (https://dejure.org/2013,12891)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2013 - 1 AGH 44/12 (https://dejure.org/2013,12891)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2013 - 1 AGH 44/12 (https://dejure.org/2013,12891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Zum Begriff der rechtsförmlichen Verfahren bei der Erlangung des Fachanwaltstitels im gewerblichen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Gewichtung von Fällen für die Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz"

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Gewichtung von Fällen für die Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz"

  • BRAK-Mitteilungen

    Zum Begriff der rechtsförmlichen Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1528
  • GRUR 2013, 758
  • MMR 2013, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 17/07

    Nachweis der Fallbearbeitung auf dem Fachgebiet Arbeitsrecht; Bearbeitung von

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 44/12
    Fälle aus den in § 14f FAO genannten Rechtsgebieten außerhalb des Erbrechts können als erbrechtliche Fälle nur anerkannt werden, wenn bei ihnen auch erbrechtliche Fragen für die argumentative Auseinandersetzung "eine Rolle spielen" (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 17/07, NJW 2008, 3001 = BRAK-Mitt. 2008, 135 Tz. 10 zum Arbeitsrecht).

    Hinsichtlich des Fachanwalts für Arbeitsrecht hat der BGH ausgeführt (NJW 2008, 3001):.

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 44/12
    In den Filesharing-Fällen sei bis zur Entscheidung des BGH vom 19.04.2012 (NJW 2012, 2958) anerkannt gewesen, dass der Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Provider aus § 101 Abs. 3 Nr. 3 UrhG eine Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß voraussetze.

    Hier war die Rechtsprechung der Obergerichte schon vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW 2012, 2958 uneinheitlich hinsichtlich der Frage, wann ein Auskunftsanspruch aus § 101 Abs. 9 UrhG besteht.

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06

    Begriff der Fallbearbeitung bei der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung für

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 44/12
    Denn unabhängig von der Frage, ob ein Fachgespräch überhaupt geeignet ist, den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen zu ersetzen (vgl.: BGH NJW 2007, 2125, 2127; BGH Beschl. v. 30.05.2012 - AnwZ (Brfg.) 3/12), kommt ein solches Fachgespräch jedenfalls nur dann in Betracht, wenn anhand der vorgelegten schriftlichen Unterlagen Defizite im Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen vorliegen, deren Überwindung durch das Fachgespräch als aussichtsreich erscheint.
  • OLG Hamm, 12.06.1990 - 4 U 59/90
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 44/12
    Sie kann zwar Wirkungen entfalten für ein späteres Hauptsacheverfahren, wo bei etwaigen Unterlassungsansprüchen aufgrund der Abschlusserklärung ggf. die Wiederholungsgefahr entfällt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1991, 236).
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